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Seit Januar dieses Jahres gilt die Pflicht beispielsweise in Geschäften, bei Arztbesuchen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln einen chirurgischen Mundschutz wie OP-Masken oder FFP2- und FFP3-Masken zu tragen. Er hält Tröpfchen und damit auch Viren zurück, die man beim Husten, Niesen oder Sprechen abgibt. Damit soll das Risiko, jemanden auf diese Weise anzustecken, verringert werden.
Im Gegensatz zu den vorher von vielen genutzten Stoffmasken, handelt sich dabei um Einwegprodukte, die nach dem Tragen entsorgt werden sollten, da es keine sicherere Methode gibt sie zu reinigen und damit von möglichen Keimen und Viren zu befreien. Die Einwegmasken werden vor dem Verkauf häufig mit Chlor und Chemikalien behandelt, um sie frei von Erregern zu verpacken. Deshalb empfiehlt es sich mit unserer Sprühflasche „Mundschutz* “ vor dem Tragen in die Masken-Innenseite und auch direkt in den Mund zu sprühen. Die Flasche empfehlen wir zum Ausleiten von Atemproblemen bis hin zur Luftnot und Kopfschmerzen nach dem Tragen von Einweg-Mund- und Nasenschutz.
Trotz des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckung sollten Sie nie die anderen Schutzmaßnahmen vernachlässigen. Eineinhalb bis zwei Meter Abstand zu anderen Menschen halten, sich mit ungewaschenen Händen möglichst nicht in das Gesicht fassen und sofort nach dem Nachhausekommen und bei Bedarf zwischendurch die Hände gründlich waschen.
Tendenz: | *AUSLEITEN von Erregern und Schadstoffwellen |
Symptome: | Atemnot, Atemprobleme, Corona |